Energieausweise
Ein Energieausweis ist ein unverzichtbares Instrument, um die Energieeffizienz eines Gebäudes eindeutig zu bestimmen. Die Ausstellung eines Energieausweises erfolgt gemäß den klaren Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), was es Verbrauchern erleichtert, verschiedene Gebäude miteinander zu vergleichen.
Inzwischen ist ein Energieausweis beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie gesetzlich vorgeschrieben. Diese Regelung kommt sowohl dem Käufer als auch dem Eigentümer zugute, da der Ausweis wichtige Informationen über Einsparpotenziale liefert und konkrete Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen unterbreitet.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.
Der Bedarfsausweis beinhaltet eine gründliche Untersuchung des gesamten Gebäudes. Unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsverhalten wird die Bausubstanz genau analysiert. Eigentümer, Käufer oder Mieter können sich anhand dieser Informationen sehr gut orientieren, wenn sie den zukünftigen Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten abschätzen möchten.
Im Gegensatz dazu basiert der Verbrauchsausweis auf den Angaben der Bewohner. Hier fließen die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre ein. Da der Verbrauchsausweis vom individuellen Nutzungsverhalten und der Haushaltsgröße abhängt, kann er für dasselbe Gebäude bei zwei Parteien sehr unterschiedlich ausfallen. Dies stellt im Vergleich zum Bedarfsausweis einen bedeutenden Nachteil dar.
Beide Ausweisarten sind jeweils zehn Jahre lang gültig.